Sozialausschuss
Der Ausschuss besteht aus dem Landrat und acht Kreistagsmitgliedern.
Der Ausschuss befasst sich mit allen grundsätzlichen / allgemeinen Angelegenheiten des Kreises auf sozialem Gebiet, insbesondere den Aufgaben des Landkreises als örtlichem Träger der Sozialhilfe.