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Kreis- und Finanzausschuss

Der Kreis- und Finanzausschuss besteht aus dem Landrat und sechs weiteren Mitgliedern und befasst sich unter anderem mit der Vorbereitung von Sitzungen des Kreistages.

Der Kreis- und Finanzausschuss beschließt u.a. über:

  • die Zustimmung zu Personalangelegenheiten nach § 107 Abs. 2 Satz 2 i.V.m. § 29 Abs. 3 ThürKO, soweit diese nicht in die Zuständigkeit des Landrates fallen und es sich nicht um Wahlen handelt,
  • Stundungen der dem Landkreis zustehenden Forderungen und öffentlichen Abgaben von über 25.000,00 € im Einzelfall,
  • den Erlass von Forderungen über 2.500,00 € im Einzelfall,
  • überplanmäßige und außerplanmäßige Ausgaben von 25.000,00 € bis 100.000,00 €,
  • Geldanlagen aus Mitteln der Rücklagen in alternativen Formen, wie z.B. in Anleihen, Pfandbriefen, Fonds, Schuldverschreibungen u.ä.,
  • Die Sperrung der Inanspruchnahme von Ausgabemittel und Verpflichtungsermächtigungen gemäß § 28 ThürGemHV, wenn die Entwicklung der Einnahmen und Ausgaben dies erfordert.

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