Kreis- und Finanzausschuss
Der Kreis- und Finanzausschuss besteht aus dem Landrat und sechs weiteren Mitgliedern und befasst sich unter anderem mit der Vorbereitung von Sitzungen des Kreistages.
Der Kreis- und Finanzausschuss beschließt u.a. über:
- die Zustimmung zu Personalangelegenheiten nach § 107 Abs. 2 Satz 2 i.V.m. § 29 Abs. 3 ThürKO, soweit diese nicht in die Zuständigkeit des Landrates fallen und es sich nicht um Wahlen handelt,
- Stundungen der dem Landkreis zustehenden Forderungen und öffentlichen Abgaben von über 25.000,00 € im Einzelfall,
- den Erlass von Forderungen über 2.500,00 € im Einzelfall,
- überplanmäßige und außerplanmäßige Ausgaben von 25.000,00 € bis 100.000,00 €,
- Geldanlagen aus Mitteln der Rücklagen in alternativen Formen, wie z.B. in Anleihen, Pfandbriefen, Fonds, Schuldverschreibungen u.ä.,
- Die Sperrung der Inanspruchnahme von Ausgabemittel und Verpflichtungsermächtigungen gemäß § 28 ThürGemHV, wenn die Entwicklung der Einnahmen und Ausgaben dies erfordert.