Gesundheitsausschuss
Der Gesundheitsausschuss besteht aus dem Landrat, acht Kreistagsmitgliedern und vier sachkundigen Bürgern. Der Ausschuss ist beratend tätig.
Der Gesundheitsausschuss ist zuständig für:
- die Angelegenheiten des Kreises als kommunaler Betreiber des Krankenhauses sowie den Angelegenheiten der örtlichen Gesundheitsversorgung,
- vorberatend für grundsätzlich alle Angelegenheiten, die der Kreistag im Bereich Krankenhauswesen und Gesundheit zu entscheiden hat.