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Gesundheitsausschuss

Der Gesundheitsausschuss besteht aus dem Landrat, acht Kreistagsmitgliedern und vier sachkundigen Bürgern. Der Ausschuss ist beratend tätig.

Der Gesundheitsausschuss ist zuständig für:

  • die Angelegenheiten des Kreises als kommunaler Betreiber des Krankenhauses sowie den Angelegenheiten der örtlichen Gesundheitsversorgung,
  • vorberatend für grundsätzlich alle Angelegenheiten, die der Kreistag im Bereich Krankenhauswesen und Gesundheit zu entscheiden hat.
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