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Sitzverteilung/Aufgaben

Der Kreistag ist neben dem Landrat ein Organ des Landkreises. Diese Kreisorgane verwalten den Landkreis nach den gesetzlichen Bestimmungen.
Er besteht aus 40 ehrenamtlich tätigen Kreistagsmitgliedern und dem Landrat. Der Kreistag hat die Aufgabe, Entscheidungen im eigenen Wirkungskreis des Landkreises, die so genannten Selbstverwaltungsaufgaben, zu treffen. Dies sind überörtliche Angelegenheiten, deren Bedeutung über das Kreisgebiet nicht hinausgeht. Beispiele für die Aufgaben des Landkreises sind die Abfallbeseitigung, die Sicherstellung der Krankenversorgung und des Rettungsdienstes, die Schulträgerschaft, der öffentliche Personennahverkehr, die Errichtung von Sparkassen und im Bereich der freiwilligen Aufgaben z. B. die Trägerschaft der Kreismusikschule, des Naturhistorischen Museums Schleusingen u. v. m.
Der Kreistag handelt durch Beschlussfassung. Die Kreistagssitzungen sind grundsätzlich öffentlich.

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